Auf Sinn muss nicht verzichtet werden.

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Gemeinnützigkeit

Gemeinnützige Körperschaften sind in unterschiedlichen Bereichen tätig, von der Altenhilfe bis zum Zivilschutz. C.O.X. berät, erstellt Jahresabschlüsse und Steuererklärungen (häufig auch die Buchhaltung und die Lohnabrechnung) und vertritt gemeinnützige Körperschaften gegenüber dem Finanzamt sowie – sollte das nötig sein – vor den Finanzgerichten.

Kreativwirtschaft

Die Kreativwirtschaft weist als Branche eine ganze Reihe von steuerlichen Besonderheiten auf, insbesondere im Auslandszusammenhang. Dies gilt sowohl für Künstler und Künstlerinnen selbst als auch für Veranstalter und Veranstalterinnen. C.O.X. berät hier mit langjähriger Erfahrung.

Nicht gemeinnützige Körperschaften

Für nicht gemeinnützige Körperschaften stellt sich (auch als Tochter- oder Muttergesellschaften gemeinnütziger Körperschaften) eine ganze Vielzahl steuerlicher Fragen. C.O.X. ist hier für alle Rechtsformen tätig (GmbH, Unternehmergesellschaft, Aktiengesellschaft, Stiftung, Verein, Genossenschaft).

Selbstständige/Personen­gesellschaften

Ob Künstlerin, Arzt, Rechtsanwältin oder Dozent: neben den jeweils beruflich gegebenen Besonderheiten sind steuergesetzliche Anforderungen zu bedienen, die für alle freiberuflich und gewerblich Selbständigen gleichermaßen gelten. C.O.X. ist hier in unterschiedlichen Bereichen tätig, auch für Zusammenschlüsse von freiberuflich und/oder gewerblich Tätigen in Personengesellschaften (GbR, Partnerschaftsgesellschaft, OHG, KG).

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